Eine Reisepass-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:
- Reisepass entspricht nicht mehr den Einreisebestimmungen des Gastlandes (z.B. Restgültigkeit)
- Reisepass ist abgelaufen
- Namensänderung (insbesondere bei Heirat)
- Reisepass gibt die Identität nicht wieder
- Verlust oder Diebstahl
Beachten Sie:
Reisedokument ist der REISEPASS oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist KEIN Reisedokument und auch kein Identitätsnachweis.
Beantragung wo:
- unabhängig vom Wohnsitz generell bei jeder österreichischen Passbehörde (Magistrat oder BH)
- Dauer innerhalb fünf Arbeitstagen (Not- oder Expresspässe ausschl. Magistrat/BH)
- beim Gemeindeamt
Dauer ca. 10 – 14 Arbeitstage ab Eingang der Zahlung und vollständig ausgefülltem Antrag mit neuem Passfoto bei BH Salzburg-Umgebung
Kosten:
- Kinderpass bis zum 2. Lebensjahr: gebührenfrei bei erster Ausstellung (2 Jahre gültig)
- Kinderpass ab vollendetem 2. – 12. Lebensjahr: € 30,00 (5 Jahre gültig)
- Reisepass ab vollendetem 12. Lebensjahr: € 75,90 (10 Jahre gültig / mit Fingerprint)
- Personalausweis: bis 2. Lebensjahr: gebührenfrei, bis 16. Lebensjahr: € 26,30, älter: € 61,50
Zuständig am Marktgemeindeamt Obertrum am See ist das Meldeamt.
www.oesterreich.gv.at - Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Reisedokumenten.